Unsere Übernachtungspreise sind sog. "Inklusivpreise". Beim Gästezimmer beinhaltet dieser Preis die Kosten für die Übernachtung mit Frühstück (pro Person und Übernachtung), Fremdenverkehrsbeitrag sowie gesetzl. Umsatzsteuer.
Bei Ferienwohnungen/Appartements beinhalten diese Preise die Kosten je Wohnung und Übernachtung inkl. Fremdenverkehrsbeitrag sowie die gesetzl. Umsatzsteuer sowie Endreinigung und Verbrauchergebühren.
Der Kurbeitrag ist in beiden Fällen im Endpreis nicht enthalten.
Der Kurbeitrag für Erwachsene (ab 16 Jahren) beträgt 2,00 Euro/ÜN, der für Kinder (6-15 Jahre) 1,50 Euro/ÜN, Kinder bis 6 Jahre sind kurbeitragsfrei. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf an der "Tourist Information Walchensee".
Für sog. Kurzurlaube (weniger als 7 Übernachtungen) wird ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 20,00.- Euro erhoben.
Wie im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmer-/Wohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den sog. "Gastaufnahmevertrag" oder "Beherbergungsvertrag", der - wie alle Verträge - von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist bzw. nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien aufgehoben werden kann.
Anstehend wichtige Pflichten/Regeln für Gäste und Gastgeber:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Gästezimmer/das Appartement/die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, von uns als Vermieter bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Gästezimmer/das reservierte Appartement/die reservierte Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist er verpflichtet, dem Gast eine andere vergleichbare Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn Sie vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder vozeitig abreisen. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast ist der Vermieter verpflichtet, ersparte Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten Mietpreis anzurechnen. Als ersparte Aufwendungen werden in Ansatz gebracht:
5. Der Vermieter werden wir nach Treu und Glauben angehalten, nicht in Anspruch genommene Gästezimmer/Appartements/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Gästezimmers/des Appartements/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4. errechneten Betrag zu bezahlen.
Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten aus oben anstehenden Vertragspflichten zu ersparen, empfehlen wir mit Abschluss des Beherbergungsvertrages zusätzlich eine Reiserücktritt-/-abbruchversicherung abzuschliessen. Einen Überblick zu verschiedenen Anbietern nebst Gebührenrechner finden Sie auf diversen Internetseiten.
Zwei Rechenergebinsse für eine Reiserücktritt-/-abbruchversicherung von Internetanbietern (Stand: Juni 2018, Quelle: Internet-Direktangebot):